AGB und Hausordnung
1. Allgemein
Diese Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Einrichtung und die Teilnahme an allen von Patty‘s Gym angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied geschlossenen Vertrages.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in Patty‘s Gym oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
Die folgenden Regeln sollen das harmonische Miteinander im Gym unterstützen. Wir bitten daher alle Gym-Mitglieder um Verständnis
und Mithilfe.
2. Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds und Bestätigung durch uns in Textform zustande.
Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
3. Nutzung während der Öffnungszeiten
Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Studios werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Nutzung der Einrichtung von Patty’s
Gym richtet sich nach diesen. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Studios außerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten und im Falle notwendiger Instandhaltungs-/Instandsetzungsarbeiten, Inventuren etc., sowie im Falle einer Beeinträchtigung des Gym-Betriebes aufgrund höherer Gewalt.
4. Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum
3. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Der Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen. Bei Kursen über mehrere Halbjahre/Semester, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist pro Halbjahr/Semester im Voraus zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer/Mitglied, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- € als Auslagenersatz verlangen.
5. Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten – dabei handelt es sich um Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich machen und auf deren Einhaltung das einzelne Mitglied vertrauen kann – und Ersatz von Verzugsschäden
(§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Die Haftung von Patty’s Gym ist danach der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schäden.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitglieds haften wir nicht.
6. Rücktritt des Teilnehmers/Stornierung
Der Teilnehmer an einem Kurs kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Kurs zurücktreten. Bis zu 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer kostenpflichtig vom Kurs zurücktreten, Patty‘s Gym hat dann im Falle eines Rücktritts vom Kurs Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass Patty‘s Gym kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.
Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.
Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht möglich.
7. Rücktritt des Studios von Kursen
Patty‘s Gym ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen.
– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt
werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
8. Verhalten der Nutzer
a) Die Nutzer des Gyms haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Nutzer nicht gestört oder belästigt werden.
b) Die Anlage, Einrichtung und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Meldet festgestellte Schäden sofort dem Personal.
c) Um allen Unfallverhütungsvorschriften zu genügen und die Sicherheit aller unserer Kunden im Gym zu gewährleisten, bitten wir Euch, auf das Mitbringen von Glasflaschen zu verzichten.
d) Der Verzehr von Lebensmitteln ist untersagt.
e) Das Rauchen im Gym ist untersagt.
f) Das Mitführen von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln, sowie deren Konsum ist verboten.
g) Handys sind während des Aufenthaltes bitte lautlos- oder auszuschalten.
9. Reinigung
a) Aus hygienischen Gründen muss jeder Besucher sich vor Benutzung der Sauna duschen.
b) Nach jedem Saunagang ebenfalls abduschen und -trocknen. Beim Duschen in dem Saunabereich keine Körperpflegemittel benutzen.
10. Bekleidung in der Anlage
Die Trainingsräume und Trainingsflächen sind nur in entsprechender Kleidung zu betreten. Dazu zählen sowohl Trainingsbekleidung als auch saubere Sportschuhe (nicht barfuß, keine Flipflops oder Straßenschuhe).
Die Nutzung der Sauna ist nur unbekleidet erlaubt. Das Betreten des Nassbereiches ist nur in Badeschuhen gestattet.
Um den hohen hygienischen Standard in unserem Gym zu gewährleisten, sind die Geräte sowie Liegeflächen vor der Benutzung mit einem sauberen Handtuch zu bedecken, sodass keine Körperflüssigkeiten auf die Auflageflächen geraten können.
11. Ordnung im Freihantelbereich
Hanteln und Gewichte sind nach Verlassen der jeweiligen Übung/Geräte wieder zu den dafür vorgesehenen Ablagemöglichkeiten zurückzubringen.
12. Änderungen von Mitgliedsdaten
Mitglieder sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) Patty’s Gym unverzüglich mitzuteilen.
13. Weisungsberechtigung der Mitarbeiter
Das anwesende Personal übt das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen ist generell Folge zu leisten. Nutzer der Fitness-Anlage Patty’s Gym, die den genannten Bestimmungen zuwiderhandeln oder sonst die Ordnung stören, müssen das Haus nach Aufforderung durch diensthabende Mitarbeiter sofort verlassen.
14. Änderungen dieser Bestimmungen
Die enthaltenen Bestimmungen können von uns jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Ausgenommen davon sind Hauptleistungspflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das einzelne Mitglied vertrauen kann. Patty’s Gym wird die Mitglieder im Falle der Vornahme von Änderungen informieren.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der bezeichneten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
16. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Bestimmungen oder dem Mitgliedsvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Vielen Dank im Namen aller Mitglieder und Mitarbeiter für deinen Beitrag zu einer angenehmen Atmosphäre.